Rückübertragung wirksam
Gemeinderat genehmigt
notariellen Vertrag
Burgkirchen. Die an Stefan Löwens "Betriebs- und Beteiligungs
GmbH" verpachtete Keltenhalle gehört endgültig wieder der Gemeinde
Burgkirchen. Durch einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss in
nichtöffentlicher Sitzung wurde die Rückübertragung rechtswirksam.
Im
September 2010 hatte die Gemeinde in ihrer Finanzkrise wegen des stark
defizitären Betriebs des Eisstadions die Halle an die Betreibergesellschaft von
Stefan Löwen mittels Erbbauvertrag über eine Laufzeit von insgesamt 49 Jahren
verpachtet. Stefan Löwen wollte die Keltenhalle zu einer Arena mit einer
Maximalkapazität von 2800 Sitz- und 5700 Stehplätzen umbauen. Aber die Firma
von Geschäftsführer Stefan Löwen hatte statt 49 Jahren nur 13 Monate die
Schlüsselgewalt über die Keltenhalle.
Im
Oktober unterzeichneten Bürgermeister Dr. Stephan Merz und Insolvenzverwalter
Severin Kiesl einen notariellen Vertrag zur Rückübertragung der Keltenhalle an
die Gemeinde Burgkirchen (wir berichteten). Wirksam wurde dieser Vertrag erst
nach Zustimmung des Gemeinderats Burgkirchen am Dienstag in nichtöffentlicher
Sitzung, wodurch der Notar die Rückübertragung im Grundbuch eintragen lassen
kann.
Dr.
Merz ist hoffnungsvoll, dass die Gemeinde das ehemalige Eisstadion verwerten
kann, die Gemeinde sei in guten Gesprächen mit privaten Investoren. "Ich
gehe davon aus, dass die Keltenhalle weiter bestehen wird", so der
Bürgermeister.
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