Rückübertragung wirksam
 

Gemeinderat genehmigt notariellen Vertrag

 

 

Burgkirchen. Die an Stefan Löwens "Betriebs- und Beteiligungs GmbH" verpachtete Keltenhalle gehört endgültig wieder der Gemeinde Burgkirchen. Durch einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss in nichtöffentlicher Sitzung wurde die Rückübertragung rechtswirksam.

 

Im September 2010 hatte die Gemeinde in ihrer Finanzkrise wegen des stark defizitären Betriebs des Eisstadions die Halle an die Betreibergesellschaft von Stefan Löwen mittels Erbbauvertrag über eine Laufzeit von insgesamt 49 Jahren verpachtet. Stefan Löwen wollte die Keltenhalle zu einer Arena mit einer Maximalkapazität von 2800 Sitz- und 5700 Stehplätzen umbauen. Aber die Firma von Geschäftsführer Stefan Löwen hatte statt 49 Jahren nur 13 Monate die Schlüsselgewalt über die Keltenhalle.

Im Oktober unterzeichneten Bürgermeister Dr. Stephan Merz und Insolvenzverwalter Severin Kiesl einen notariellen Vertrag zur Rückübertragung der Keltenhalle an die Gemeinde Burgkirchen (wir berichteten). Wirksam wurde dieser Vertrag erst nach Zustimmung des Gemeinderats Burgkirchen am Dienstag in nichtöffentlicher Sitzung, wodurch der Notar die Rückübertragung im Grundbuch eintragen lassen kann.

 

Dr. Merz ist hoffnungsvoll, dass die Gemeinde das ehemalige Eisstadion verwerten kann, die Gemeinde sei in guten Gesprächen mit privaten Investoren. "Ich gehe davon aus, dass die Keltenhalle weiter bestehen wird", so der Bürgermeister.

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